Aktenzeichen 3 StR 465/11

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RCN:
RCNBVSL2L8C59KCT87

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.05.2012

Rechtsfolgenausspruch im Strafurteil gegen einen betäubungsmittelabhängigen Täter: Wechselwirkung zwischen Strafausspruch und Maßregelanordnung

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