Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 8/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:250322UANWZ.BRFG.8.21.0
RCN:
RCNBVN83YBJY6UBKT6

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 25.03.2022

Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulassung eines Geschäftsführers einer Kreishandwerkerschaft als Syndikusrechtsanwalt

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