Aktenzeichen 3 StR 402/10

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RCN:
RCNBVH7KRSVDUTG6VA

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.11.2010

Beweisaufnahme: Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit bei Verlesung von Arztberichten zum Nachweis der Unglaubwürdigkeit des Angeklagten sowie der Tatfolgen bei der Geschädigten

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