Aktenzeichen IV R 100/06

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RCN:
RCNBUQVPBDWJYA747R

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 01.07.2010

Keine verlustbedingte Teilwertabschreibung einer atypisch stillen Beteiligung - Vorliegen einer atypischen oder einer typisch stillen Gesellschaft - Folgen der Unwirksamkeit eines Gesellschaftsvertrags - Fehlendes Mitunternehmerrisiko trotz vertraglicher Beteiligung an Wertsteigerungen des Betriebsvermögens - Zulässigkeit der Klage gegen einen Folgebescheid - Keine Bindungswirkung des Körperschaftsteuerbescheids gegenüber dem Gewerbesteuermessbescheid

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