Aktenzeichen 14 CS 22.216

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RCN:
RCNBUBL298TQ59X3BH

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VGH München: Entscheidung vom 11.03.2022

Verbandsklage, artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes, Gefährdung von Menschen im Hinblick auf Tierrisse des Wolfes in Siedlungsnähe, nachträgliches Bekanntwerden des Todeseintritts des Wolfes bereits bei Bescheiderlass und vor dessen Inkrafttreten, Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung.

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