Aktenzeichen M 32 K 18.33508

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RCN:
RCNBRE4F7D29RTKS2E

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VG München: Gerichtsbeschluss vom 12.07.2022

Asyl Nigeria, Schwierige Lage in Nigeria, aber keine Bedrohung oder Verfolgung, Ausreise nach Italien, Eine Woche, Prostitution für die Zuhälterin „Madame“ in Mailand in Italien, Keine Erbringung der Dienstleistung an die Freier, gleichwohl Zahlung, Völlige Unglaubwürdigkeit, Offensichtlich unbegründete Asylklage, Unanfechtbarer Gerichtsbescheid

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