Aktenzeichen 6 StR 387/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:151121B6STR387.21.0
RCN:
RCNBRBRX8XLCXGK5MJ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.11.2021

Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Beiordnung eines Pflichtverteidigers für die Anfertigung der Revisionsbegründung bei bestehendem Mandat des Wahlverteidigers

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