Aktenzeichen 11 ZB 23.2021

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RCNBPP77H9UPG9RCYE

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VGH München: Entscheidung vom 12.02.2024

Ersatzzustellung eines Bescheids durch Einlegen in den Briefkasten, Unzulässigkeit der Klage bei verspätet eingelegtem Widerspruch, Für eine Wiedereinsetzung unzureichende Behauptungen

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