Aktenzeichen 3 StR 83/12

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNBNX775MH859NLG7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.03.2012

Strafzumessung: Strafmilderung bei Aufklärungshilfe trotz Leugnung des eigenen Tatbeitrages

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