Aktenzeichen 30 W (pat) 76/09

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RCNBNKT7QNTA88MECL

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 14.07.2011

Markenbeschwerdeverfahren – "Hiffenmark" und "Fränkisches Hiffenmark"  – Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe – fehlt die Antragsbefugnis des Antragstellers, so kann die Veröffentlichung eines Antrags auf Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten geographischen Angaben und der geschützten Ursprungsbezeichnungen ausnahmsweise unterbleiben – ‚Ansehen’ kann eine Eigenschaft des Erzeugnisses darstellen und die Antragsbefugnis eines Einzelantragstellers begründen – Ansehen des Erzeugnisses muss nachgewiesen sein

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