Aktenzeichen 4 B 7/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2016:100316B4B7.16.0
RCN:
RCNBMYGYTU2CQT32FL

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 10.03.2016

Offensichtlicher Mangel im raumplanerischen Abwägungsvorgang bei (zwischenzeitlicher) Ausdifferenzierung der Rechtsprechung

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