offensichtlich unbegründeter Asylantrag (Asylantragsteller aus Benin), Gefahren, die von privater Seite drohen (krimineller Familienangehöriger), Rein wirtschaftliche Gründe nach § 30 Abs. 1 AsylG (abgelehnt), Europarechtskonforme Auslegung von § 30 Abs. 1 AsylG, Austausch des Offensichtlichkeits-Tatbestandes im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO
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