Aktenzeichen AN 17 S 24.30038

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RCNBKFP3B7EAVAPASZ

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VG Ansbach: Entscheidung vom 23.01.2024

offensichtlich unbegründeter Asylantrag (Asylantragsteller aus Benin), Gefahren, die von privater Seite drohen (krimineller Familienangehöriger), Rein wirtschaftliche Gründe nach § 30 Abs. 1 AsylG (abgelehnt), Europarechtskonforme Auslegung von § 30 Abs. 1 AsylG, Austausch des Offensichtlichkeits-Tatbestandes im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO

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