Aktenzeichen 8 CS 22.2580

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RCNBH8YYAP8LDYDN8L

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VGH München: Entscheidung vom 18.01.2023

vorläufiger Rechtsschutz, Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung, wasserrechtliche Anordnungen, widersprüchliches behördliches Verhalten, behördeninterne Unzuständigkeit

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