Aktenzeichen III B 12/13

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RCNBGFDQXVU9MZ9HQE

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 24.06.2014

(Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO bei Ergehen eines Folgebescheids vor dem Grundlagenbescheid - Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung und Prozessverschleppungsabsicht -  Mitunternehmerschaft zwischen den Mitherausgebern eines Buches - Fall von offensichtlich geringer Bedeutung i.S. des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO - Wirkung einer dem Prozessbevollmächtigten zugestellten Ladung für den Termin zur mündlichen Verhandlung für und gegen den Kläger - )

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