Aktenzeichen 1 C 10/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2023:250923B1C10.23.0
RCN:
RCNBFZ9685BMFV48F7

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 25.09.2023

Erfordernis einer zeitlichen Sicherheitsreserve bei Übermittlung von Schriftstücken im elektronischen Rechtsverkehr kurz vor Fristablauf

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