Aktenzeichen IX ZR 203/08

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 16.09.2010

Anwaltshaftung: Pflichtverletzung durch unterlassene Streitverkündung; Zurechnungszusammenhang zwischen Anwaltsfehler und Schaden bei unzutreffender Beurteilung der Passivlegitimation durch das Gericht des Erstprozesses

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