Stattgebender Kammerbeschluss: Zur grundrechtssichernden Bedeutung der Verfahrensregelungen hinsichtlich der Überprüfung der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67e StGB) - hier: Verletzung der Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG durch wiederholte, grundlose Versäumung der Überprüfungsfrist (§ 67e Abs 2 Nr 2 StGB) sowie durch unzureichende richterliche Sachaufklärung bzgl der Fortdauerentscheidung
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