Aktenzeichen XII ZR 203/09

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RCNBEQL68TN7MAPQA9

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.06.2012

Schenkung unter Ehegatten im Zuge der Trennung: Leibliche Abstammung eines Kindes vom Ehemann als Geschäftsgrundlage; Verschweigen der möglichen Nichtvaterschaft des Ehemannes zum Kind als Anfechtungsgrund wegen arglistiger Täuschung

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