Aktenzeichen 3 StR 42/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:220318B3STR42.18.0
RCN:
RCNBEK7J66CK2EFM2V

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.03.2018

Einziehung des Wertes der Taterträge: Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot in einem Übergangsfall

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