Aktenzeichen VIa ZB 15/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:300123BVIAZB15.22.0
RCN:
RCNBDZ6N8QTJZWRYFM

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.01.2023

Wiedereinsetzung: Vertrauen des Anwalts in eine weitere Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Zustimmungserklärung des Gegners

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