Aktenzeichen SR StVK 136/22

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RCNBCUXP9DS83QZXVW

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LG Regensburg: Entscheidung vom 05.04.2022

Bescheid, Auslegung, Nutzung, Ermessen, Aufhebung, Meinungsfreiheit, Einrichtung, Antragsteller, Anspruch, Internet, Freiheitsstrafe, Gefangene, Zugang, Resozialisierung, gerichtliche Entscheidung, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Sicherheit und Ordnung

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