Aktenzeichen 20 NE 21.605

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VGH München: Entscheidung vom 17.03.2021

Dienstleistungen, Außervollzugsetzung, Normenkontrollantrag, Einstweilige Anordnung, Einstweilige Rechtsschutzverfahren, Folgenabwägung, Summarische Prüfung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Offene Erfolgsaussichten, Prüfung der Erfolgsaussicht, Verordnungsgeber, Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Hauptsacheverfahren, Gleichheitsgrundsatz, Schwellenwert, Gleichheitswidrigkeit, Normenkontrollverfahren, Kostenentscheidung, Festsetzung des Gegenstandswertes, Prüfungsmaßstab

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