Aktenzeichen 2 StR 131/13

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RCN:
RCNBC99L39DC392MCY

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.09.2013

Strafzumessung: Täter-Opfer-Ausgleich bei mehreren Tatopfern; Verzicht auf Rückgabe sichergestellten Geldes ohne kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer

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