Aktenzeichen 9 B 72/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2016:040516B9B72.15.0
RCN:
RCNBBLG3ZNPXKB9TJC

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 04.05.2016

Anwendbarkeit von § 35b Abs. 1 Satz 1 GewStG bei rechtskräftiger Entscheidung zum Gewerbesteuermessbescheid

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