Aktenzeichen VII R 74/10

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 09.08.2011

Keine Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Graphitelektroden - Einordnung einer Tätigkeit in die WZ 2003 durch Statistikbehörden nicht bindend für Stromsteuer - Rechtsschutzbedürfnis für ein Begehren auf Stromsteuerentlastung

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