Aktenzeichen M 6 K 19.6460

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RCNBB4UL4JVGCFRCXL

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VG München: Urteil vom 25.01.2022

Rundfunkbeitrag für eine Wohnung, Verfassungsmäßigkeit des RBStV, Ausgestaltung als Beitrag, Gegenseitigkeitsprinzip, Aufgabennichterfüllung, strukturelles Versagen

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