Aktenzeichen 5 B 56/11

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RCNBALKJ83LDKFTEDH

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 07.03.2012

Rückgabe von beweglichen Sachen; Beweislast im Vermögensrecht; Rückgabeanspruch nach § 5 Abs. 1 AusglLeistG

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