Aktenzeichen AN 3 S 22.02354

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNBA9J4C3TBS5VM49

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VG Ansbach: Entscheidung vom 20.12.2022

Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Nachbarklage gegen Baugenehmigung, kein Gebietserhaltungsanspruch im Außenbereich, kein Drittschutz durch Privilegierungsregelungen, Gebot der Rücksichtnahme, unzureichende Erschließung bzgl. Zufahrt und Entwässerung (verneint)

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