Aktenzeichen 1 BvL 9/12, 1 BvR 1145/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2014:ls20140506.1bvl000912
RCN:
RCNBA72MZANZCLLFAW

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 06.05.2014

Ausschluss bestimmter Anrechte aus dem Anwendungsbereich des § 32 VersAusglG verfassungsrechtlich unbedenklich - keine Verletzung der Eigentumsgarantie oder des Gleichheitssatzes - Sondervotum

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