Aktenzeichen IV ZR 21/09

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RCNB9WBDLX8AHZW7FV

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.06.2010

Streit um die Erbenstellung: Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterlassene Prüfung der Frage der Testierfähigkeit des Erblassers; Verweisung in einem Testament auf eine frühere letztwillige Verfügung

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