Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 30.11.2017
Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer in der Hauptsache zu erhebenden Verfassungsbeschwerde wegen offensichtlichen Substantiierungsmangels (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
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