Aktenzeichen 5 StR 411/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:281020B5STR411.20.0
RCN:
RCNB8BRHFP8RTUZRFW

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.10.2020

Beweiswürdigung im Strafverfahren: Einlassung des Angeklagten nach anfänglichem Schweigen

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