Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag im Zivilprozess - hier: Nichtberücksichtigung des Formerfordernisses des § 1378 BGB für Vereinbarungen über ein Schiedsgutachten zur Ermittlung des Zugewinns - Gegenstandswertfestsetzung
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