Aktenzeichen 1 StR 208/11

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RCN:
RCNB83E3X9RZBUY488

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.05.2011

Vollzug der Untersuchungshaft: Anspruch des Gefangenen auf Gestattung unüberwachter Telefongespräche mit seinem auswärtigen Verteidiger

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