Aktenzeichen 2 BvQ 73/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:qk20180704.2bvq007318
RCN:
RCNB7XWM4NG5AKDHGZ

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 04.07.2018

Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Tenorbegründung, gerichtet auf die Untersagung der Abschiebung des Antragstellers in die Türkei - Möglichkeit der Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch verwaltungsgerichtliche Entscheidung unter Bezugnahme auf ein dem Betroffenen im Entscheidungszeitpunkt noch nicht zugegangenen Bescheid - Gegenstandswertfestsetzung

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