Aktenzeichen VI ZR 197/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:060623BVIZR197.21.0
RCN:
RCNB7VTQLWTCB4FQPV

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.06.2023

Gehörsverstoß in einem Schadensersatzprozess wegen eines Kfz-Unfalls: Einwände einer Partei gegen ein gerichtliches Sachverständigengutachten unter Vorlage eines Privatgutachtens; Aufklärung der Schadenshöhe durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen

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