(Wirtschaftlichkeitsprüfung - Festsetzung eines Arzneikostenregresses wegen Überschreitung des Richtgrößenvolumens - zwischenzeitliches Ausscheiden des Vertragsarztes aus der vertragsärztlichen Versorgung - keine Anwendung der Zwei-Jahres-Frist für Altfälle - kein Verstoß gegen den Grundsatz "Beratung vor Regress" - Hinwirkungspflicht gem § 106 Abs 5a S 4 SGB 5 - Beurteilungsspielraum der Prüfgremien bei der Feststellung und Bewertung von Praxisbesonderheiten)
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