Aktenzeichen VII B 150/12

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RCN:
RCNB6YL8XDLFB7477V

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 24.06.2013

Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage während des Antrags, die Vollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss zu verfügen

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