Aktenzeichen 4 Ni 21/10

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RCNB6SL8ML5HZDG3LJ

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Bundespatentgericht: Urteil vom 24.07.2012

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Fixationssystem" – Aufspaltung eines Patentanspruchs in zwei nebengeordnete Ansprüche: kein Erschöpfen in einer Klarstellung, sondern Beschränkung des Gegenstandes – trägt der Ausräumung eines geltend gemachten Nichtigkeitsgrundes Rechnung – zulässige Änderung des erteilten Patents - fehlende Offenbarung durch generalisierende Formulierung des Patentgegenstands -

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