Aktenzeichen 207 StRR 306/23

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNB5TT2RSCGRCGZPC

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BayObLG: Entscheidung vom 11.10.2023

Revision, Strafzumessung, Generalstaatsanwaltschaft, Rechtsfehler, Kostenentscheidung, Angeklagten, Stellungnahme, Antragsschrift, Hinweis, Anwendung, Nachteil, Auslagen, Schuld, Tatsache, Vermeidung von Wiederholungen, Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, notwendigen Auslagen

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