Aktenzeichen VIII ZR 143/10

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RCNB5NXZAX5FB8PUF6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.12.2010

Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine Schönheitsreparaturklausel bei Verwendung eines Vertragsformulars des Wohnungsvermittlungsmaklers

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