Aktenzeichen III ZR 150/12

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RCNB5MD6F7FA27SNVG

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.11.2012

Unterbringung psychisch Kranker in Bayern zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung: Zuständigkeit für eine Unterbringungsanordnung; Passivlegitimation im Amtshaftungsprozess wegen Pflichtverletzungen durch angestellte Ärzte einer aus einem Kommunalunternehmen ausgegliederten gGmbH

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