Aktenzeichen 28 W (pat) 509/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BPatG:2019:100119B28Wpat509.18.0
RCN:
RCNB4MLPSCHRYX4N5E

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 10.01.2019

(Markenbeschwerdeverfahren – "Netze Duisburg" – Erinnerung gemäß § 23 Abs. 2 RPflG – Rechtsbehelf gegen Beschluss eines Rechtspflegers gemäß § 23 RPflG – Auslegung – Frist – verspätete Zahlung – Auswirkung – Auslegung als Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Erinnerung – fehlende Glaubhaftmachung der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen – Auswirkung – Beschluss des DPMA war Rechtsmittelbelehrung mit Hinweis auf die mit einer Nichtzahlung verbundene Rechtsfolge beigefügt – kein Erfordernis einer gesonderten Zahlungsaufforderung)

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