Aktenzeichen IV R 74/07

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RCNB2TM822WWYGTKJ6

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 20.05.2010

Aussetzung des Klageverfahrens bei gesonderter und einheitlicher Gewinnfeststellung - Abgrenzung von Veräußerung und verdeckter Einlage - Kein Gestaltungsmissbrauch durch dauerhafte "Zwischenschaltung" einer Holding und Formwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft - Anteilserwerb und anschließender Verzicht auf die Kaufpreisforderung

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