Aktenzeichen 5 C 2/12

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RCNB2SJ4WGM46XTMUV

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 08.11.2012

Keine Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln auf Festbeträge im bisherigen Bundesbeihilferecht

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