Aktenzeichen IX ZR 45/11

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RCNB279PA7GJHXQR6Y

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 03.11.2011

Verbraucherinsolvenzverfahren: Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung des Schuldnerehegatten mit eigenem Einkommen bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrages des Arbeitseinkommens

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