Aktenzeichen M 30 S 22.50315

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RCNAZU5GHYNSP9PEUX

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VG München: Entscheidung vom 15.09.2022

Dublin-Verfahren, Zielstaat Bulgarien, Systemische Mängel (verneint), Unmöglichkeit der Überstellung (verneint), Sperrtage

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