Aktenzeichen 4 B 32/13

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 16.01.2014

Zur Wirkung der Baugenehmigung bei Wohngebäuden im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 Buchst. a BauGB; Pflichtverletzung zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

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