Nichtannahmebeschluss: Effektiver Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren - hier: erhebliche Bedenken gegen Dauer des fachgerichtlichen Eilverfahrens - Verfassungsbeschwerde jedoch wegen Subsidiarität (Unterlassen der Erhebung einer Entschädigungsklage gem § 198 GVG) unzulässig
Öffnen