Aktenzeichen VIII R 11/08

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RCNAYMJME2AH4SGV8B

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 31.08.2010

Keine Anwendung des StraBEG auf ordnungsgemäß erklärte Einkünfte - Besteuerungsgleichheit - Verfassungskonforme Auslegung einer Norm - Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei Einkünften aus selbständiger Arbeit

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